Gebäudewertermittlung
Die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Gebäude wurden im Zuge der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts 2008 umfassend reformiert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Dieses hat 2008 gerügt, dass die steuerlichen Grundstückswerte den jeweiligen Verkehrswerten entsprechen müssen. Aus den allgemeinen Gebäudewertermittlungsverfahren ins Steuerrecht übernommen wurden daher das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Gegenüber der zivilrechtlichen Grundstücks- und Gebäudewertermittlung gibt es im Steuerrecht allerdings zahlreiche Vereinfachungsregelungen.
Sachwertverfahren
Der Bundesrat hat jüngst eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlung von Gebäudesachwerten vorgeschlagen (vgl. hib-Meldung Nr. 327 v. 23.06.2014). Unter anderem sollen die Regelherstellungskosten an den Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt werden.
Alterswertminderung
Der Gebäuderegelherstellungswert ist regelmäßig um eine Alterswertminderung zu kürzen. Diese betrug bisher maximal 60 %. Gemäß den Änderungsvorschlägen des Bundesrates soll diese auf 70 % erhöht werden.
Stand: 27. August 2014
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